CCMV

Prävention

Da aktuell keine Impfungen oder zugelassenen Therapien verfügbar sind, ist das Thema Hygiene die zuverlässigste Variante, um sich vor einer CMV-Infektion zu schützen. Eine Hygieneberatung kann das Risiko einer CMV-Primärinfektion in der Schwangerschaft um 50–85% senken.

Infektion

Übertragung der CMV-Viren

Das CMV-Virus wird von Mensch zu Mensch oder durch kontaminierte Gegenstände über Schmier- und Tröpfcheninfektion übertragen. Die Übertragung kann durch

  • Urin
  • Nasensekret
  • Tränenflüssigkeit
  • Blut
  • Speichel
  • Muttermilch
  • und Genitalsekret (Scheiden- oder Samenflüssigkeit) erfolgen.

Jede der aufgeführten Körperflüssigkeiten kann das CMV-Virus durch Küssen, Sexualkontakte, Stillen oder durch Blutprodukte (Bluttransfusion) und Spenderorgane/-gewebe übertragen. 

Hygienemassnahmen

CMV-Infektion Vorbeugen

Die Empfehlungen zur Vermeidung einer CMV-Infektion sind vor allem an seronegative (CMV-negative) Schwangere oder Frauen mit Kinderwunsch gerichtet. Eine Übertragung durch den eigenen Lebenspartner ist auch möglich, weshalb die Hygienemassnahmen von beiden werdenden Elternteilen bestmöglich berücksichtigt werden sollen.

Gründliches Händewaschen

Regelmäßiges und gründliches Händewaschen schützt wirkungsvoll vor Infektionen, wenn es mit Wasser, Seife und etwas Geduld geschieht (ca. 20 Sekunden). Vor allem sollte es vor dem Verzehr von Nahrungsmitteln und nach dem Kontakt mit Mitmenschen erfolgen. Kleinkinder können das Virus in erhöhter Konzentration ausscheiden, daher ist auch mit Speichel oder Urin benetztes Spielzeug eine Gefahrenquelle.  

Eigenes Besteck benutzen & Kein Essen Teilen

Speichelreste auf Besteck, Teller, Tassen oder Lebensmitteln sind potentielle Risikoquellen und können leicht umgangen werden. 

Erkältete Menschen meiden

Bei erkälteten oder grippekranken Menschen, reaktiviert sich das CMV-Virus häufig und wird so auch beim Husten, Niesen etc. ausgeschieden. Eine Vermeidung von engem Kontakt ist daher ratsam. 

Achtsamkeit beim Windeln wechseln

Sollten noch keine eigenen Kleinkinder im Haushalt leben, ist der Verzicht auf Windelwechseln bei Freunden oder Familienangehörigen leicht. Bei den eigenen Kindern sollte beim Windelwechseln bestenfalls Einmalhandschuhe oder zumindest im Anschluss an das Windelwechseln  Desinfektionsmittel benutzt werden.

Küssen - ein Infektionsrisiko

Küssen auf den Mund oder Tränenwegküssen sind Risikoquellen. Gerade bei eigenen Kindern ist das natürlich eine große Herausforderung, doch der Speichel ist ein möglicher CMV-Überträger.

Küssen oder Geschlechtsverkehr ist für Frauen, die bislang keine CMV-Infektion hatten, ein Risiko, da der Partner das Virus in sich tragen könnte und ansteckend sein könnte. Der CMV-Status kann vorab mit einem Test geprüft und das Risiko einer Infektion durch das Benutzen von Kondomen verringert werden.

Zweit- oder Drittschwangerschaft?

Die häufigsten CMV-Primärinfektionen und auch Reinfektionen finden in der zweiten oder dritten Schwangerschaft statt, da durch ältere Geschwisterkinder der Kontakt zu Virusausscheidern (z.B. Spielkameraden, Kindergärten, Krabbelgruppen o.ä.) viel häufiger und intensiver ist. Das Risiko ist somit deutlich erhöht und für Mütter mit einer erneuten Schwangerschaft eine besondere Herausforderung. Die Hygienemaßnahmen sind nicht leicht einzuhalten, aber bspw. kann die Einbindung von Großeltern bei Kindergartengängen, kein Wickeln von befreundeten Kindern  und gründliches Händewaschen nach dem Aufräumen von Spielsachen das Risiko einer Primärinfektion reduzieren.

Ein regelmäßiger CMV-Antikörpertest (ca. alle 4-6 Wochen) bis mindestens zur 16. Schwangerschaftswoche ist äußerst zu empfehlen, um bei einer Serokonversation mögliche Therapien einleiten zu können. 

%

der Schwangeren in Deutschland haben eine CMV-Primärinfektion

%

übertragen den Virus nach einer Primärinfektion auf das Ungeborene

können die Viren ausserhalb des Körpers auf Gegenständen und Lebensmitteln überleben

Wochen Abstand zwischen CMV-Antikörpertests bis zur 16.SSW bei seronegativen Schwangeren empfohlen

weniger Primärinfektionen mit CMV durch HygieneBeratung

cCMV-infizierte Kinder in Deutschland pro Jahr (Schätzung AWMF)

Beschäftigungsverbot

Risikoberufe CMV

Für werdende Mütter und ihr Ungeborenes gilt besonderer gesetzlicher Schutz – siehe Mutterschutzgesetz (MuSchG) und Mutterschutzrichtlinienverordnung (MuschVO). Ein ärztlich angeordnetes Beschäftigungsverbot muss im Einzelfall geprüft werden.

Der CMV-Antikörpertest ist kein fester Bestandteil der Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen. Schwangere sollten daher zu Beginn ihrer Schwangerschaft proaktiv einen Test auf CMV-Antikörper durchführen lassen (keine Kassenleistung), um nächste Schritte zu prüfen.

Risikoberufe CMV-Infektion

In Berufen (z.B. Kindergärtner, Krankenpfleger, Ärzte, Arzthelfer, Pflegeberufe) mit engen Kontakten zu (Kinder-) Krankheiten und anderen infektiösen Ansteckungsquellen sind besondere Maßnahmen geregelt, die im zu prüfenden Einzelfall ein Beschäftigungsverbot auslösen können.

Ein Beschäftigungsverbot tritt erst in Kraft, wenn der Beschäftigte im selben Betrieb nicht anderweitig (außerhalb der Infektionsquelle z.B. in der Verwaltung) eingesetzt werden kann.

Biostoffverordnung

Das CMV-Virus ist in der Biostoffverordnung in der Risikogruppe 2 aufgeführt. Die Biostoffverordnung nach §15 Abs.1 besagt, dass der Arbeitgeber sicherstellen muss, dass arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen beim Arbeitnehmer erfolgen, die im engen Kontakt mit Kindern arbeiten oder sie pflegen. Da es keine Impfung gegen CMV gibt, muss individuell ein Beschäftigungsverbot geprüft werden.

 

Gehaltszahlung im Beschäftigungsverbot

Ein Beschäftigungsverbot tritt erst in Kraft, wenn der Beschäftigte im selben Betrieb nicht anderweitig (außerhalb der Infektionsquelle z.B. in der Verwaltung) eingesetzt werden kann.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet – es sei denn es wird schon Mutterschaftsgeld bezogen – mindestens den Durchschnittslohn der letzten drei Monate, vor Beginn des Monats in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, zu zahlen (§11, Abs.1 MuschG). LINK

Kontakt

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